Keine Anpassung der Familienbeihilfe

EU-Kommission lehnt ab. Karmasin erhoffte sich Einsparungen von gut 100 Mio. Euro.

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen sieht keine Erfolgschancen für den von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) "im Notfall" angekündigten österreichischen Alleingang in Sachen Familienbeihilfe. "Nach geltender Gesetzgebung ist das nicht zulässig", sagte Thyssen am Dienstag in Straßburg. Generell plant Brüssel aber Beschränkungen von Sozialleistungen für EU-Bürger.

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Absage - Keine Anpassung der Familienbeihilfe

Die EU-Kommission kam in ihrem neuen Vorschlag jedoch nicht dem Wunsch Österreichs nachgekommen, die Familienbeihilfe für Kinder im EU-bzw. EWR-Ausland an die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land anzupassen. Rund 249 Mio. Euro für 122.000 Kinder hat Österreich im Jahr 2015 an Familienbeihilfe ins Ausland gezahlt. Karmasin erhofft sich durch eine Indexierung Einsparungen von gut 100 Millionen Euro.

Thyssen sieht dagegen "wirklich keinen großen Sparfaktor", zögen solche Einsparungen doch auch einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich und minderten entsprechend den "Sparfaktor". Österreich würde sich ihren Berechnungen zufolge gerade 0,25 Prozent der eigentlichen Kosten des gesamten "Kindergeldsystems" ersparen - und das ohne die Berechnung des Verwaltungsaufwands für die permanente Anpassung des Index oder die Klärung der Zuständigkeit zwischen den Mitgliedsländern. "Da wünsche ich ihnen viel Erfolg dabei", sagte Thyssen. Sie jedenfalls wolle "das Fairness-Prinzip nicht für ein paar Peanuts opfern".

Wer in ein anderes EU-Land zieht, soll dort künftig aber nicht mehr sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dafür soll man auf Jobsuche bis zu sechs Monate Leistungen aus dem Heimatland beziehen dürfen - doppelt so lang wie bisher. Diese geplanten neuen Regeln für die Freizügigkeit in der Europäischen Union stellte die EU-Kommission am Dienstag in Straßburg vor.

Solche Regeln für Sozialleistungen in anderen EU-Ländern gibt es schon seit 1959, wie Thyssen sagte. Vor allem Großbritannien forderte wegen des Zuzugs aus Osteuropa weitreichende Reformen, die aber nach dem Brexit-Votum erledigt sind. Nun schlägt die Kommission Änderungen vor, die nicht ganz so weit gehen.

Erklärtes Ziel bleibt, Missbrauch und Zuzug in die Sozialsysteme zu bremsen. "Freizügigkeit ist ein Grundrecht in unserer Union, das die Bürger schätzen", sagte Thyssen. "Aber Mobilität braucht klare, faire und durchsetzbare Regeln."

Künftig sollen EU-Staaten verlangen können, dass Neuankömmlinge mindestens drei Monate vor Ort gearbeitet haben, bevor sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch sollen sie Bürgern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen verwehren dürfen, wenn die Zuzügler nicht arbeiten oder aktiv nach einem Job suchen. Ein Aufenthaltsrecht sollen die EU-Ausländer dann nur haben, wenn sie sich finanziell selbst über Wasser halten und auch krankenversichern können.

Grenzpendler sollen dort Ansprüche auf Arbeitslosengeld bekommen, wo sie die vorangegangenen zwölf Monate gearbeitet haben. Neu geregelt werden auch die Ansprüche auf Pflegeleistungen. Die Regeln für entsandte Arbeitnehmer sollen ebenfalls nachgeschärft werden. Die Vorschläge der Kommission brauchen die Zustimmung des Parlaments und der Mitgliedsländer.

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