Mit 1. November gilt die "situative Winterausrüstungsverpflichtung". Fällt Schnee schon früher, sind Lenker aber nicht von Eigenverantwortung befreit. "Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, muss sich erstens im Voraus über die Witterungsverhältnisse informieren", betonte Jurist Martin Hoffer.
"Zweitens gilt immer: angepasst fahren", stellte Hoffer klar. "Das gilt für Regen genauso wie für Nebel, starken Wind oder eben Schnee." Im Zweifelsfall muss man das Fahrzeug abstellen, um Gefahren für sich und andere zu vermeiden.
Wer fahrlässig einen Unfall verursacht, muss mit einem Malus bei der Haftpflichtversicherung oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei grober Fahrlässigkeit wird auch die Kaskoversicherung leistungsfrei.
Der ÖAMTC riet generell zu einer Winterbereifung von "Oktober bis Ostern". Aber weder diese Formel noch gesetzliche Regelungen ersetzen die Eigenverantwortung der Lenker, hieß es.